Rechtsanwaltskanzlei Landwehr, Verden Walsrode Kanzlei, Familienrecht
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Rechtsanwaltskanzlei Landwehr in Verden
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Rechtsanwaltskanzlei Landwehr

 

Rechtsanwältin

Ines Landwehr

 

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Strafrecht


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Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die erhebliche Unsicherheit über die entstehenden Anwaltsgebühren darf ich Ihnen dadurch nehmen, dass ich mit Ihnen in zeitlichem Zusammenhang mit der Mandatsannahme über die auf Sie zukommenden Kosten sowie etwaige Erstattungsmöglichkeiten erörtere.

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsver-gütungsgesetz (RVG) mit dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis. Die Höhe der Gebühr wird dabei auf der Grundlage des Gegenstandswertes ermittelt. Dieser richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, um welches gestritten wird. Der Gesetzgeber hat zum Beispiel bei der Ehescheidung die Ermittlung des Gegenstandswertes festgelegt - das Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit 3.

 

Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Im Außergerichtlichen Bereich, insbesondere in Zusammenhang mit einer Erstberatung sind die Kosten nahezu frei verhandelbar. Nach der Rechtsprechung sind lediglich solche Honorarvereinbarungen nichtig, die aufgrund ihrer absolut geringfügigen Vergütung erkennen lassen, dass eine fundierte anwaltliche Arbeit zu derartigen Tarifen nicht mehr geleistet werden kann, man spricht hier von Lockvogelangeboten. Nach oben ist die Erstberatungsgebühr für Verbrauchen gesetzlich auf 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer begrenzt. Eventuelle Auslagen für die Anfertigung einer Zusammenfasssung des Gespräches können in Höhe von 20,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer hinzukommen.

 

Die konkrete Höhe der Erstberatungsgebühr hängt sowohl von der Dauer als auch von dem Umfang des erteilten Rates ab. Über diese Raterteilung hinausgehende schriftliche Erläuterungen und Prüfungen sind von einer Erstberatung nicht erfasst. Werde ich allerdings in derselben Angelegenheit mit Ihrer Vertretung beauftragt, wird die Erstberatungsgebühr im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit angerechnet.

 

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