Rechtsanwaltskanzlei Landwehr, Verden Walsrode Kanzlei, Familienrecht
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Rechtsanwaltskanzlei Landwehr in Verden und als Zweigstelle in Walsrode
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Rechtsanwaltskanzlei Landwehr

 

Rechtsanwältin Ines Landwehr

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Strafrecht


Johanniswall 4
27283 Verden (Aller)

 

Zweigstelle

Sunderstraße 23

(Seiteneingang Dr.-Schomerus-Str.)

29664 Walsrode

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Beratung bei Testamenten und in Erbfallfragen

Mehr als die Hälfte Derjenigen, die ein Testament errichen, haben sich bei der Abfassung ihres Testaments nicht fachkundig beraten lassen. Statitischen Erhebungen zufolge sollen mehr als 80 % solcher selbstverfasster Testamente fehlerhaft sein. Die letztwillige Verfügung muss auf Ihre spezielle Lebenssituation zugeschnitten sein. Deshalb sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Ich bin Ihnen gerne behilftlich bei der Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrages. Wegen meiner erworbenen Spezialisierung im Bereich des Familienrechts bin ich in der Lage, die Beratung ganzheitlich vorzunehmen. Daher kann ich Sie beispielsweise auf die Vorteile eines Ehegattentestaments aufmerksam machen und/ oder mit Ihnen zusammen die Planung der vorweggenommenen Erbfolge vornehmen. Ist es ratsam ein "Berlinder Testament" zu errichten, den überlebenden Ehegatten als Alleinerben, Vorerben oder Vermächtnisnehmer einzusetzen und die Kinder für den zweiten Erbfall zu begünstigen? Diese Themen erörtere ich gern mit Ihnen.

 

Darüber hinaus unterstütze ich sie bei Erbauseinandersetzungen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und bei der Lösung von Konflikten.

 

Bei der Geltendmachung von Pflichteilsansprüchen, ist zu prüfen, ob Ihnen neben dem sogenannten Pflichtteilsanspruch, der aus dem Wert des Nachlasses berechnet wird, auch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht, der aus bestimmten Schenkungen des Erblassers ermittelt wird. 

 

Zudem bin ich Ihnen behilflich bei der Beantragung von Erbscheinen und prüfe, ob eine Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft wirtschaftlich sinnvoll ist und ob die Anfechtung eines ungünstigen und ungültigen Testaments in Betracht kommt.

 

Zudem ist niemand davor sicher, dass er wegen Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Für diese Fälle sollte eine Vorsorgevollmacht errichtet werden. Eine Patientenverfügung richtet sich an die Adresse eines künftig behandelnden Arztes und teilt diesem verbindlich mit, welche Behandlungen gewünscht sind. Mit einer Betreuungsverfügung ist es möglich einen in der Zukunft zuständigen Richter am Betreuungsgericht mitzuteilen, wer als Betreuer bestellt werden soll. Auch wenn Sie sich über das Internet Formulare ausdrucken können, wird nur nach anwaltlicher Beratung unter Einbeziehung Ihrer Vorstellungen eine Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Vollmacht errichtet werden können. Hierbei ist insbesondere die klare Formulierung entscheidend.

 

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