Rechtsanwaltskanzlei Landwehr
Rechtsanwältin Ines Landwehr
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Strafrecht
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Sie haben ein obsiegendes Urteil erstritten oder ich habe für Sie einen solchen juristischen Erfolg erzielen können. Der wirtschaftliche Erfolg wird sich erst durch die Umsetzung dieses Urteils einstellen können. Wir versuchen durch Ausnutzung der gesetzlichen Möglichkeiten, auch den wirtschaftlichen Erfolg zügig herbei zu führen.
Frau Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Huhnholt kann auf langjährige Erfahrung zurückblicken und im Zusammenspiel mit mir kostenoptimiert die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben. Eine besondere Stärke sehen wir sowohl in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Gerichtsvollziehern, als auch den Rechtspflegern der Gerichte.
Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach der Art des zu vollstreckenden Anspruchs. Insoweit kann wegen Geldforderungen, wegen der Herausgabe von Sachen oder wegen der Vornahme einer Handlung die Vollstreckung eingeleitet werden.
Durch die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers kann das bewegliche Vermögen beim Schuldner gepfändet werden. Sofern dieser ein solches nicht vorfindet, kann dieser dem Schuldner die sogenannte Eidesstattliche Versicherung über dessen Vermögen abnehmen. Damit ist der Schuldner gegebenenfalls gehindert, künftige Verpflichtungen einzugehen, wenn ein Schufa-Eintrag erfolgt.
Zudem können mittels eines sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zum Beispiel Konten oder Depots des Schuldners "dicht" gemacht werden oder laufender und rückständiger Unterhalt beim Arbeitgeber gepfändet werden.
Sprechen Sie uns zu Zwangsvollstreckungsaufträgen an.