Rechtsanwaltskanzlei Landwehr, Verden Walsrode Kanzlei, Familienrecht
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Rechtsanwaltskanzlei Landwehr in Verden und als Zweigstelle in Walsrode
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Rechtsanwaltskanzlei Landwehr

 

Rechtsanwältin Ines Landwehr

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Strafrecht


Johanniswall 4
27283 Verden (Aller)

 

Zweigstelle

Sunderstraße 23

(Seiteneingang Dr.-Schomerus-Str.)

29664 Walsrode

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Familienrecht

Gern berate ich Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Hierbei ist es mir wichtig, sich für die Belange der Mandanten Zeit zu nehmen.

 

Es bietet sich an, sich bereits im Vorfeld der Trennung rechtlich beraten zu lassen. Die Vertretung kann sich anschließend auf die außergerichtliche Tätigkeit und auch gerichtliche Verfahren erweitern.

 

Viele Paare bemühen sich, eine Scheidung einvernehmlich durchzuführen. In solchen Fällen biete ich meinen Mandanten an, lösungsorientierte Gespräche mit beiden Parteien gemeinsam zu führen.

 

Wichtig ist es, anwaltlichen Rat zu folgenden Themen einzuholen:

 

  • Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder
  • Umfang des Umgangsrechts
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
  • Ausgleich der Rentenanwartschaften (Versorungsausgleich)
  • Auseinandersetzung des Vermögens und des Hausrates

 

Online-Scheidung

 

Sicherlich sind Sie im Rahmen Ihrer Recherche im Internet auf den Begriff "Online-Scheidung" gestoßen. Ich möchte Sie klarstellend darauf hinweisen, dass Sie nur durch einen Richter vor Gericht geschieden werden können, dass heißt, beide Parteien müssen im Scheidungstermin persönlich anwesend sein.

Der Vorteil einer Online-Scheidung besteht daher ausschließlich darin, dass Sie die Daten für die Erstellung des Scheidungsantrages online übermitteln und dazu keine Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen müssen. Sollten Sie hierauf Wert legen, könne Sie uns die für den Scheidungsantrag erforderlichen Daten per Internet oder Telefax übermitteln. In diesem Fall ist Ihre persönliche Anwesenheit nur im Scheidungstermin notwendig.

Ihnen sollte aber bewußt sein, dass Ihnen die Online-Scheidung keine Kostenersparnis bringt. Vielmehr ermöglicht Ihnen eine Rücksprache mit mir, unter anderem die Möglichkeit der Prüfung einer Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe bei begrenzten Einkommensverhältnissen.

 

Neuerungen im Familienrecht

 

Nicht nur das Unterhaltsrecht ist reformiert worden, sondern auch das Verfahrensrecht. Deshalb ist es von Vorteil, wenn Sie sich rechtlich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Dieser hat die Verpflichtung - über den Nachweis einer großen Anzahl von ihm bearbeiteter Fälle und einem durch Prüfungen absolvierten Fachlehrgang hinaus - zur Erhaltung seines Titels, eine Vielzahl von Fortbildungen wahrzunehmen. Insofern können Sie davon ausgehen, dass Sie von einem Fachanwalt einen qualifizierten Rat erhalten, da dieser über rechtliche Neuerungen die erforderlichen Fachkenntnise aufweist.

 

Suchen Sie mich daher gerne zu einem Gespräch auf und schildern Ihr Anliegen. Ich vertrete Ihre Interessen professionell und individuell.

 

Eheverträge

 

Die Scheidungsstatistiken zeigen,  wie wichtig es ist, zur Meidung langwidriger außergerichtlicher oder gerichtlicher Auseinandersetzungen durch einen Ehevertrag vorzubeugen. Nicht immer ist eine vertragliche individuelle Gestaltung sinnvoll. Um dies zu entscheiden ist es aber notwendig, die beiderseitigen Vorstellungen und Erwartungen festzustellen und unter Einbeziehung der Vermögensverhältnisse zu überprüfen. Ihnen sollte bewußt sein, dass ein Ehevertrag zu jdem Zeitpunkt der Ehe geschlossen werden kann.

 

Gerade für nichteheliche Lebensparnerschaften empfiehlt sich eine vertragliche Gestaltung. Der Schutz, den das Gesetz gerade durch die Zugewinngemeinschaft bietet, wird nichtehelichen Lebenspartner nicht geboten.

 

Aktuelle Urteile: Vaterschaft - Auskunftsanspruch

BGH, Urteil vom 9.11.2011 – Az. XII ZR 136/09 – §§ 242, 1600 d IV, 1607 III BGB, www.bundesgeríchtshof.de Wenn die Mutter eines Kindes den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte und nur sie selbst unschwer in der Lage ist durch Auskunft die Ungewissheit über den tatsächlichen Vater zu beseitigen, ergibt sich aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Bekanntgabe des tatsächlichen biologischen Vaters zur Vorbereitung eines Unterhaltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den biologischen Vater. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und die Mutter in der Lage ist unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


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