Rechtsanwaltskanzlei Landwehr, Verden Walsrode Kanzlei, Familienrecht
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Rechtsanwaltskanzlei Landwehr in Verden und als Zweigstelle in Walsrode
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Rechtsanwaltskanzlei Landwehr

 

Rechtsanwältin Ines Landwehr

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Strafrecht


Johanniswall 4
27283 Verden (Aller)

 

Zweigstelle

Sunderstraße 23

(Seiteneingang Dr.-Schomerus-Str.)

29664 Walsrode

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Strafrecht

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich meinen Schwerpunkt im Strafrecht gesetzt und daher frühzeitig meinen Fachanwalt für Strafrecht zuerkannt bekommen. Aufgrund der erworbenen Qualifikation, die eine umfangreiche gerichtliche Betätigung auf diesem Gebiet und die Absolvierung eines Fachlehrganges verlangt, ist eine individuelle Begleitung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren möglich.

 

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen sowie Bußgeldangelegenheiten, bei denen häufig der Verlust des Führerscheines droht.

 

Als Strafverteidigerin können Sie sich mit mir in Verbindung setzten, sofern Ihnen nicht ein Kapitalverbrechen, eine Sexualstraftat oder eine Straftat zum Nachteil von Kindern vorgeworfen wird.  

 

Mein besonderes Interesse gilt insoweit den Betroffenen einer Straftat. Als sogenannter Opferanwalt nimmt der Rechtsanwalt die Interessen von Opfern einer Straftat wahr. Die Beratung und Begleitung in dieser für die Opfer höchst ungewöhnlichen, belastenden Prozesssituation ist mir wichtig. Auch dem Betroffenen sollte ein qualifizierter Rechtsbeistand und damit ein Fachanwalt für Strafrecht zur Verfügung stehen. Dieser kennt die Dynamik eines Strafverfahrens. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann das Vorgehen des Angeklagten bzw. der Verteidigung einschätzen. Sie werden daher im Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren und nach der Verhandlung von einem Opferanwalt als Nebenklägervertreter oder Opferbeistand begleitet. Bereits im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren kann ich für Sie tätig werden, und z. B. bei ihrer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen anwesend sein und Akteneinsicht beantragen.

 

Vielen Opfern bestimmter Straftaten ist unbekannt, dass sie als sog. Nebenkläger selbst die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Strafverfahren gegen den Angeklagten haben.

 

Betroffene bestimmter Straftaten haben daher die Möglichkeit, sich ab der Anklageerhebung dem Strafverfahren als sog. Nebenkläger anzuschließen. Dem Opfer verschafft dies weitreichende Einflussmöglichkeiten auf den Gang des Verfahrens. Dem Nebenkläger stehen nämlich eigene Verfahrensrechte zu. Hier sei beispielsweise das Recht genannt, Richter oder Sachverständige wegen Befangenheit abzulehnen, oder auch der Befragung des Angeklagten, der Zeugen und etwaiger Sachverständiger. Ebenso kann der Nebenkläger eigene Beweisanträge formulieren und auch sonstige Anträge stellen. In besonderen Prozesslagen kann der Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt werden. Die zuletzt genannten Rechte gewinnen für das Opfer von Sexualdelikten besondere Bedeutung.

 

Die Beteiligung an einem Strafverfahren als Nebenkläger ist sinnvoll durch einen Fachanwalt für Strafrecht. Auf diese Weise können die Ihnen zustehenden Rechte sinvoll genutzt und eingesetzt werden. Entscheidend ist hier die Erfahrung des beauftragten Rechtsanwaltes. Anwälte die mit der Materie nicht derart vertraut sind, kennen die der Nebeklage zur Verfügung stehenden Instrumentarien oft nicht.

 

Nebenklageberechtigt sind die Betroffenen der meisten Sexualstraftaten. Aber auch Opfer von Beleidigungen, Verleumdungen und diversen Körperverletzungsdelikten, qualifizierten Fällen der Freiheitsberaubung sowie Tötungsdelikten gehören dazu. Sofern es sich um Tötungsdelikte handelt seht auch den nahen Angehörigen, wie Eltern, Kindern Lebenspartnern oder Ehegatten ein Recht zur Nebenklage zu.

 

Die Kosten der Nebenklage trägt bei einer Verurteilung des Angeklagten im Regelfall dieser. Auf Antrag wird Ihnen gegebenenfalls Prozesskostenhilfe gewährt, falls Sie die Kosten nicht selbst tragen können. Zudem ist für einen bestimmten Personenkreis die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostenfrei. Dies ist bei einigen Sexualstraftaten, einem versuchten Tötungsdelikt oder einer Misshandlung von Schutzbefohlenen der Fall. Sofern diese Möglichkeit besteht, werde ich den entsprechenden Antrag für Sie stellen. Ist eine gesetzliche Kostenübenahme nicht vorgesehen, treten häufig Opferhilfsorganisationen ein. Diese übernehmen nicht nur teilweise die Kosten, sonder stehen auch mit Ansprechpartnern vor Ort zur Verfügung.

 

Im Bereich der Opfervertretung habe ich in den vergangenen Jahren Erfahrungen sammeln können und werde Sie gerne von Beginn an durch das ganze Verfahen begleiten. Ich verstehe die Tätigkeit des Opferanwaltes als anwaltliche und menschliche Unterstützung des Opfers. Daher benenne ich Ihnen gern Hilfsorganisationen.

 

Oftmals erweist sich die Fachkenntnis im Bereich des Familienrechts als hilfreich, um vollumfänglich beraten zu können.

 

Darüber hinaus werden aber nicht nur Ihre Interessen im Rahmen des Strafverfahrens wahrgenommen, sondern ich erörtere mit Ihnen die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatz-, Schmerzensgeld-, Unterlassungsansprüche oder auch Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.

 

Ich stehe Ihnen gerne als Anwalt Ihres Vertrauens zur Verfügung.

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